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Plaketta

Wie oft muss ein Stapler geprüft werden?

Stapler sind Flurförderzeuge. Nach DGUV Vorschrift 68 § 37 Abs. 1 sind sie in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. Dafür sorgen muss der Unternehmer. Art und Umfang der Prüfungen und ihre Fristen legt der Arbeitgeber nach BetrSichV § 3 Abs. 6 fest. Die Fristen legt er so fest, dass der Stapler bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden kann.

Stand der Seite: 24.10.2026

Stapler auf einen Blick
QuelleGilt fürFristWer prüftFundstelle
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, also auch Stapler längstens ein Jahr Sachkundiger (befähigte Person) § 37 Abs. 1
FEM 4.004 Flurförderzeuge, ausgenommen etwa geländegängige Teleskopstapler und Containerstapler einmal im Jahr, häufiger nach Gefährdungsbeurteilung sachkundige Person nach Wahl des Betreibers (englisch „competent person“) Abschnitte 2, 4.1 und 5 der englischen Fassung, 3. Ausgabe August 2019; Verweis in den Durchführungsanweisungen zu § 37 und § 38 der DGUV Vorschrift 68
BetrSichV Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können legt der Arbeitgeber fest zur Prüfung befähigte Person § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2

Wer prüft

Geprüft wird durch einen Sachkundigen. Die Durchführungsanweisung zu § 37 setzt ihn mit der befähigten Person gleich: Er braucht fachliche Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Regeln. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person. Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse hat.

Was geprüft wird

Den Prüfumfang nennt § 38 der DGUV Vorschrift 68: den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und die Vollständigkeit des Prüfnachweises. Für die Prüfung selbst verweisen die Durchführungsanweisungen zu § 37 und § 38 auf FEM 4.004 „Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen“.

Was FEM 4.004 ist

FEM 4.004 ist eine Richtlinie der FEM (European Materials Handling Federation). Die englische Fassung, 3. Ausgabe vom August 2019, sieht eine Prüfung der Flurförderzeuge einmal im Jahr vor, häufiger, wenn die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers es verlangt. Angaben des Herstellers haben nach der Richtlinie Vorrang. Eine DGUV Vorschrift ist sie nicht: Rechtsverbindlich nennt die DGUV ihre eigenen Vorschriften. Die deutsche Ausgabe wurde für diese Seite nicht eingesehen.

Der Prüfnachweis

Über die Prüfung wird ein Nachweis geführt (§ 39 der DGUV Vorschrift 68). Er kann per EDV geführt werden, wenn erkennbar ist, wer die Angaben eingegeben hat. Plaketten mit dem Datum der nächsten Prüfung sollten nach der Durchführungsanweisung erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten sicherheitstechnischen Mängel behoben sind. Nach BetrSichV § 14 Abs. 7 wird das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt, auch elektronisch. In den Nachweis gehören nach § 39 der DGUV Vorschrift 68:

  • Datum und Umfang der Prüfung
  • das Ergebnis mit den festgestellten Mängeln
  • die Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben zu nötigen Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers

Die tägliche Kontrolle ist keine wiederkehrende Prüfung

Der Fahrer prüft den Stapler täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel (§ 9 Abs. 1). Das ersetzt die wiederkehrende Prüfung durch den Sachkundigen nicht.

Für welche Geräte DGUV Vorschrift 68 gilt

DGUV Vorschrift 68 gilt für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger. Ausgenommen sind nur Geräte, deren Fahrwerk mit Muskelkraft bewegt wird und die zugleich keine Hubeinrichtung haben (§ 1).

Fassung

DGUV Vorschrift 68 ist eine Unfallverhütungsvorschrift vom 1. Juli 1995 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

Wo Plaketta passt

Liegen für einen Stapler das letzte Prüfdatum und das Intervall vor, rechnet Plaketta daraus die geplante Fälligkeit. Die Frist ist ein Vorschlag. Festlegen muss sie der Arbeitgeber. Plaketta erzeugt kein Prüfergebnis und keinen Prüfnachweis.

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